PARA CLUB HALL E.V.
IHR FALLSCHIRMSPORT-VEREIN IN HOHENLOHE AM FLUGPLATZ SCHWÄBISCH HALL
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
DES PARA CLUB HALL E.V., STAND 1.1.2014
1. ABSCHLUSS DES BEFÖRDERUNGS-/AUSBILDUNGSVERTRAGES
1.1 Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem PARA CLUB HALL E.V. den Abschluss eines
Beförderungs-/Ausbildungsvertrages verbindlich an.
1.2 Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder online vorgenommen werden.
Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für
deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht.
1.3 Dem Kunden ist bewusst, daß der PARA CLUB HALL E.V. die Beförderung aus gesundheitlichen
Gründen verweigern kann. Siehe: Tandem ... Ablauf und/oder Ausbildung ... Voraussetzungen.
1.4 Termine für die Ausbildung werden vom Ausbildungsleiter festgelegt.
1.5 Der Kunde ist verpflichtet, im Vorfeld alle nötigen Unterlagen bereit zu stellen
(insb. Tauglichkeitsattest bei Ausbildung).
2. BEZAHLUNG
2.1 Alle Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des PARA CLUB HALL E.V..
2.2 Den Kostenrahmen gibt die jeweils gültige Preisliste oder der Ausbildungsvertrag oder ein
individuelles Angebot vor.
2.3 Tickets müssen am Termin vorgelegt werden.
3. LEISTUNGEN
3.1 Fallschirmsprünge und Flüge können nur unter VFR (Sichtflug) Bedingungen durchgeführt
werden. Ebenso gelten individuelle Windbeschränkungen.
3.2 Wartezeiten von bis zu einem halben Tag müssen aus organisatorischen Gründen ggf. vom
Kunden akzeptiert werden.
3.3 Werden Fallschirmsprünge und Flüge aus meteorologischen, technischen oder organisatorischen
Gründen (auch am Sprung-/Flugtag) vom PARA CLUB HALL E.V. abgesagt, wird ein neuer Termin
vereinbart.
3.4 Entstehende Kosten für An-/Abreise zum Veranstaltungsort sowie eventuelle Kosten für
Übernachtung und Verpflegung sind grundsätzlich vom Kunden zu tragen.
3.5 Insbesondere bei der Ausbildung kann vor dem Sprung keine genaue Absprunghöhe garantiert
werden. Diese ist von verschiedenen Umständen wie Flugverkehrsfreigabe durch die DFS,
Verkehrslage am Flugplatz, Flugaufkommen allgemein, Wolkenuntergrenzen etc. abhängig.
3.6 Bei einem Absprung aus weniger als der erwarteten Höhe, werden vom PARA CLUB HALL E.V.
keine Kosten rückerstattet.
4. RÜCKTRITT DURCH DEN KUNDEN, UMBUCHUNGEN, ERSATZPERSONEN
4.1 Der Kunde kann jederzeit vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurückzutreten.
Maßgeblich ist der rechtzeitige Zugang der Rücktrittserklärung beim PARA CLUB HALL E.V..
Der Kunde ist verpflichtet, bereits ausgehändigte Unterlagen zurückzugeben.
Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder erscheint nicht zum vereinbarten Termin, so kann
der PARA CLUB HALL E.V. Ersatz für die getroffenen Vorbereitungen und für seine
Aufwendungen verlangen.
4.2 STORNOGEBÜHREN BEI DER AFF- UND KONVENTIONELLEN AUSBILDUNG
– Bei einem Ausbildungsabbruch (durch den Kunden und / oder den Ausbildungsbetrieb /
PARA CLUB HALL E.V.) werden dem Kunden keinerlei Kosten rückerstattet.
5. HAFTUNG
5.1 Der PARA CLUB HALL E.V. haftet gegenüber dem Kunden im Schadensfall in maximal der Höhe,
wie sie durch gesetzliche Haftpflichtversicherungen abgedeckt ist. Darüber hinaus findet keine
Haftung und/oder Entschädigung seitens des PARA CLUB HALL E.V. statt.
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